Der erste Vorarlberger unter den Weihbischöfen von Feldkirch war Joseph Feßler.
* 2. Dezember 1813
† 25. April 1872
In Lochau geboren, studierte er in Feldkirch, Innsbruck, Brixen und in Wien und wurde am 13. Juli 1837 zum Priester geweiht. 1838 wurde er als Dozent für Kirchengeschichte und Kirchenrecht an der theologischen Lehranstalt in Brixen berufen. Er setzte dann seine Theologiestudien in Wien fort und schloss diese 1841 mit dem Doktorat ab. In der Folge lehrte er wieder in Brixen.
Im Revolutionsjahr 1848 wurde Dr. Joseph Feßler als einer der Vorarlberger Abgeordneten in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt. Durch seine Publikationen wurde er zu einem der bekanntesten Theologen seiner Zeit. 1849 erschien seine Schrift „Über die Provinzialkonzilien und Diözesansynoden“ und 1850/51 kam sein zweibändiges Werk „Institutiones patrologiae“ heraus, das ihm 1852 eine Professur für Kirchengeschichte an der theologischen Fakultät der Universität Wien einbrachte. Er erhielt hier den Auftrag, die Vorarbeiten zum Konkordat zu machen, das 1855 unterzeichnet wurde. 1856 wurde er Professor für Kirchenrecht in Wien.
1862 wurde er zum Weihbischof und Generalvikar von Vorarlberg ernannt. 1864 war er Unterhändler der österreichischen Regierung in Rom, um Änderungen des Konkordats auszuhandeln. 1865 wurde er zum Bischof von St. Pölten ernannt. Beim I. Vatikanischen Konzil 1869/70 fungierte er als Generalsekretär. 1872 verstarb er nach kurzer Krankheit.